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BIO- und Teil-BIO-Qualität des Futters
Fast alle Zutaten in Lebensmittelqualität
Verwendung möglichst regionaler Zutaten

Etiketten-ABC - was bedeuten die Angaben überhaupt?

Was bedeuten die Angaben auf dem Futteretikett überhaupt?
Worauf muss ich achten?
Was ist vom Gesetzgeber tatsächlich vorgeschrieben?  
Und welche Angaben sind freiwillig?

Gemäß der EU-Futtermittel-Kennzeichnungsverordnung ist der Hersteller verpflichtet eine Reihe an Informationen auf dem Etikett offen zu legen. Diese Kennzeichnung dient dazu, dem Tierhalter eine möglichst umfassende Transparenz über die Zutaten und Inhaltsstoffe und damit über die Qualität und Nährwert des Futtermittels zu geben. Gleichzeitig soll aber auch der Schutz des Herstellers bezüglich seiner Rezeptur und Know-hows gewährt bleiben. Des weiteren soll sichergestellt werden, dass im Falle einer Beanstandung eine Rückverfolgung zum Hersteller und zur Produktionsserie möglich ist. Damit die Kennzeichung auf den Etiketten für Sie kein “Buch mit sieben Siegeln” bleibt, finden Sie  hier die einzelnen Kennzeichnungspunkte kurz und verständlich aufgeführt und bewertet.

ANGABEN ZUR FUTTERART


Je nachdem, ob ein Futtermittel aus einer oder mehreren Komponenten besteht, unterscheidet man zwischen Einzelfuttermittel und Mischfuttermittel (= Fertigtiernahrung). Beim Mischfutter wird wiederum differenziert zwischen Alleinfutter und Ergänzungsfutter. Die Angabe der Futterart (Einzelfutter, Alleinfutter oder Ergänzungsfutter) muss laut EU-Kennzeichnungsgesetz auf dem Etikett deutlich vermerkt sein.

Einzelfuttermittel

Wie der Name bereits vermuten lässt, besteht ein Einzelfuttermittel aus einem einzelnen Inhaltsstoff. Das heißt, das Futter wird aus einem einheitlichen Ausgangsstoff und/oder Herstellungsverfahren gewonnen. Dabei können verschiedene Pflanzen- oder Tierarten als Ausgangsstoff gemischt sein z.B. Gemüseflocken verschiedener Gemüsesorten oder Fischmehl aus verschiedenen Fischsorten. Auch Nebenprodukte der Lebensmittelindustrie (z.B. aus der Molkereien, Zuckerfabriken, Ölmühlen, Brauereien,...) werden als Einzelfuttermittel eingesetzt. Einem Einzelfutter können ebenso Futtermittel-Zusatzstoffe beigemischt sein. Typische Einzelfuttermittel sind Reiskleie, Fruchtchips, Gemüseflocken oder Leckerlis (z.B. unsere Piccoli) und unsere Reinfleisch- und Gemüsedosen.

Mischfutter

Ein Mischfutter besteht aus mindestens zwei Einzelfuttermitteln - mit oder ohne Zusatzstoffe. Sinn und Zweck eines Mischfutters ist es, ein auf das Tier optimale abgestimmte Rezeptur aus Einzelfuttermitteln zusammenzustellen, welches zur Tierernährung dient. Bei der Fertigtiernahrung (= Mischfutter) unterscheidet man zwischen Alleinfutter und Ergänzungsfutter.   

Alleinfuttermittel

Alleinfuttermittel enthält das komplette Paket an Nährstoffen (Vitamine, Mineralien, Spurenelemente, sowie Proteine, Fette, Kohlenhydrate...) die Ihr Tier täglich benötigt um fit und gesund zu bleiben. Es müssen keine zusätzlichen Futtermittel verabreicht werden um langfristig eine ausgewogene Ernährung zu gewähren. "Alleinfuttermittel sind gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 Futtermittelverordnung Mischfuttermittel, die dazu bestimmt sind, bei ausschließlicher Verwendung den Nahrungsbedarf der Tiere zu decken." (Zitat Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit).

Ergänzungsfuttermittel

Ergänzungsfuttermittel reicht alleine nicht aus um den benötigten Nährstoffbedarf langfristig zu decken. Wie sein Name bereits sagt, dient es dazu andere Futterrationen mit wichtigen Komponenten (Vitamine, Mineralstoffe, Proteine,...) zu ergänzen, d.h zuzufüttern. Beispiel Obst- & Gemüse-Rationen beim BARFen (Rohfleischfütterung). Auch die "Snacks" (Leckerlis, Hundekekse, etc.) zählen zu den Ergänzungsfuttermitteln und müssen bei der Berechnung der täglichen Futterration mit berücksichtigt werden. "Ergänzungsfuttermittel sind gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 Futtermittelverordnung Mischfuttermittel, die ... auf Grund ihrer Zusammensetzung dazu bestimmt sind, in Ergänzung anderer Futtermittel zur Deckung des Nahrungsbedarf der Tiere beizutragen." (Zitat Bayrisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit).

Diätfutter

Diätfutter ist eine Sonderform der Mischfuttermittel. Diese Futtermittel sind speziell zusammengestellt, um den Ernährungsbedarf von Tieren mit Verdauungs-, Resorptions- oder Stoffwechselstörungen zu decken.
 

ANGABE DER INHALTSSTOFFE 


Diese Inhaltsstoffe müssen angegeben werden:

Mit Hilfe der sogenannten "Weender Analyse" werden die Inhaltsstoffe und somit der Nährwert eines Futtermittels bestimmt. Dabei werden keine einzelnen Nährstoffe, sondern ganze Gruppen an Nährstoffen (Inhaltsstoffen) ermittelt. Man unterscheidet zwischen Rohprotein, Rohfett, Rohasche, Rohfaser und Feuchtigkeit. Der Hersteller bzw. Anbieter ist vom Gesetzgeber verpflichtet (Kennzeichnungsverordnung) diese Angaben in Prozent auf dem Etikett abzudrucken.

Rohprotein in %:

Rohprotein ist der Eiweißanteil aus den tierischen und pflanzlichen Inhaltsstoffen. Proteine sind in jeder Körperzelle enthalten und werden benötigt, um diese zu erhalten. Sie bestehen aus einer Verkettung aus Aminosäuren. Man unterscheidet zwischen 25 Aminosäuren, von denen 12 essentiell (überlebensnotwendig) sind, d.h. die nicht vom Organismus des Tieres selbst aufgebaut werden können. Essentielle Aminosäuren müssen deshalb über die Nahrung zugeführt werden und können nicht ersetzt werden. Ein hoher Rohprotein-Anteil ist somit positiv zu bewerten. Dennoch sagt er nichts über die Qualität der Zutaten aus, ob z.B. hochwertiges Muskelfleisch oder pflanzlicher Proteinextrakt eingesetzt wurde. Daher ist ein besonderes Augenmerk auf die Deklaration der Zutaten zu werfen. 

Rohfett in %:

Rohfett bezeichnet den gesamten Fettanteil des Fleischinhaltes, der Nebenerzeugnisse und verwendeten Öle. Es sagt somit nichts über die Qualität der enthaltenen Fette aus und lässt auch keine Rückschlüsse auf die Qualität der Ausgangsstoffe zu. Auch hier sollte man einen strengen Blick auf die Deklaration der Zutaten werfen. Tierisches Fett ist der wichtigste Energielieferant. Sehr agile Tiere, insbesondere Jungtiere in der Wachstumsphase benötigen einen höheren Rohfettanteil in ihrer Ernährung. Bei "Senioren" hingegen sollte man auf niedrigere Werte achten, ebenso, wenn aufgrund von Krankheit oder Unverträglichkeiten ein Diät-Futterplan notwendig ist.

Rohasche in %:

Rohasche bezeichnet den Anteil des Futters, der übrig bleibt wenn man es bei hohen Temperaturen verbrennt. Sie enthält die anorganischen Bestandteile des Futters, zum Beispiel alle Mineralstoffe und Spurenelemente. Dieser Wert ist stets vergleichsweise niedrig. Hier zählt: Je geringer der Rohaschewert in % desto hochwertiger das Futter. Denn Futter mit tierischen Nebenprodukten (Knorpel, Knochen, Schnäbel,...) weisen einen höheren Rohascheanteil auf. Übrigens - Rohasche ist verantwortlich für die Zahnsteinbildung. Bei Nassfutter sollte der Rohascheanteil maximal bei 4 % liegen. Werte über 5 % können bei Hunden und Katzen bereits Nierenschäden verursachen. Bei Trockenfutter sollte der Rohasche-Anteil unter 10 % liegen. 

Rohfaser in %:

Rohfasern (Zellulose) bleiben als „unverdaulicher Anteil“ im Futter zurück. Es ist der strukturierte Bestandteil pflanzlicher Nahrungsmittel. Rohfasern sind nicht mit Ballaststoffen gleichzusetzen. Es lassen sich jedoch Rückschlüsse auf den Ballaststoffanteil ziehen. Denn dieser ist ca. sechs mal höher als der Rohfaseranteil. Hunde benötigen gewisse Mengen an Ballaststoffen, die den Organismus veranlassen, vermehrt Verdauungssäfte in den Magen-Darm-Trakt abzugeben. Sie sorgen also für eine Normalisierung der Darmfunktion und beeinflussen die Darmflora günstig. Insbesondere bei älteren Tieren sollte daher der Rohfaseranteil etwas erhöht werden. 
Der Rohfaseranteil sollte bei 1 - 1,5 % liegen. Bereits ab 3% Anteil wird die Verdaulichkeit der Futterration negativ beeinflusst. Ein Übermaß an Rohfaser kann Durchfall und Blähungen auslösen. Ein hoher Rohfaseranteil erhöht die Kotmenge und spricht gegen die Qualität der eingesetzten Zutaten. Der Rohfaserwert bei einem qualitativ hochwertigen Futter ist daher gering. Die verdaulichen Kohlenhydrate werden als “Stickstofffreie Extraktstoffe” (NfE) bezeichnet. Dabei handelt es sich um einen reinen Rechenwert, der sich durch Subtraktion ermitteln lässt:
NfE = Trockensubstanz (TS) - Rohprotein (RO) - Rohfaser (RF) - Rohasche 

Feuchtigkeit in %:

Die Feuchtigkeit gibt den Wasseranteil im Futter an. Bei Trockenfutter liegt dieser in der Regel bei 10 %, bei Nassfutter häufig um die 80%. Ein qualitativ hochwertiges Nassfutter hat einen vergleichsweise geringen Wasseranteil - meistens deutlich unter 80%. Daher ist bei dieser Kennzeichnung größte Vorsicht geboten: Bereits geringe Abweichungen in diesem Wert führen zu extremen Unterschieden hinsichtlich des Futternährwertes und somit der benötigten täglichen Futtermenge. Wasser hat keinen Nährwert, d.h. der Futterbedarf an Nassfutter mit hohem Feuchtigkeitswert ist deutlich höher. Dies sollte auch beim Preisvergleich verschiedenster Marken berücksichtigt werden. 

ANGABEN ZUR ZUSAMMENSETZUNG


Kennzeichnungsarten:

Hier lässt der Gesetzgeber dem Hersteller die freie Wahl zwischen einer Einzeldeklaration (transparente Auflistung jeder einzelnen Zutat) oder einer Gruppendeklaration (Zusammenfassung in Oberbegriffen).
Bei beiden Kennzeichnungsarten müssen die Zutaten in der absteigenden Reihenfolge ihrer Gewichtsangaben erfolgen. Angaben über den tatsächlichen Anteil in Prozent sind freiwillig. Der prozentuale Anteil muss nur dann angegeben werden, wenn eine bestimmte Zutat (die geschmacksgebende Komponente) besonders hervorgehoben wird. Diese prozentuale Angaben sind Mindest- oder Höchstgrenzen der einzelnen Futterbestandteile, die kleinen Schwankungen unterliegen.
Zu beachten ist, dass der Fleischanteil vor der Verarbeitung gewogen wird. Bei Trockenfutter verringert sich dieser um rund 65%. Das heißt beim Endprodukt sieht die Bilanz bereits ganz anders aus.
Der Anteil der Geschmacksrichtung z.B. Lamm muss mindestens 4 % betragen. Das ist wahrlich nicht viel. Dabei beziehen sich diese 4 % auf die 100 % des Doseninhalts. Das heißt - in einer 400 g Dose sind gerade mal 16 g Lamm. Unklar bleibt aber, aus welchen Komponenten (Muskelfleisch oder Innereien) sich die 4 % Lamm im Beispiel zusammensetzten. Die restlichen 96 % des Inhalts bleiben des weiteren unbestimmt.

Beispiele zu Deklarationen: *

  • Mit Huhngeschmack bedeutet >0 % aber weniger als 4 % Huhn
  • Mit Huhn / enthält Huhn bedeutet mindestens 4% Huhn im Futter
  • Mit viel Huhn / mit extra Huhn / Reich an Huhn dann sind mindestens 14 % Huhn enthalten
  • Huhnmahlzeit / Huhnmenü / Huhn dann enthält das Futter mindest 26 % Huhn
  • Reines Huhn / Huhn pur ist tatsächlich zu 100 % Huhn, es dürfen aber Zusatzstoffe (z.B. zusätzliche Proteine), Nährstoffergänzungen und Wasser enthalten sein.


* Aussagen zur Auslobung einer bestimmten Zutat (am Beispiel Huhn) und der entsprechende Mindestanteil im Futtermittel. Rechtsgrundlage: VO 767/2009, FEDIAF Code of good labelling practice for pet food

Wer nichts zu verbergen hat, wählt mit Sicherheit die Einzeldeklaration. Große Marken verlassen sich wohl auf ihren guten Ruf, denn hier finden sich leider sehr selten Einzeldeklarationen auf den Futtermitteln. Darüber sollte man sich mal Gedanken machen.
Auch auf die Wortwahl der Zutaten muss man sein Augenmerk richten. Zum Beispiel zeigt die Angabe "Geflügelfleischmehl" oder "Geflügelmehl" beim Trockenfutter einen großen Qualitätsunterschied auf. Wird beim ersten das getrocknete Geflügelfleisch zermahlen beigegeben, handelt es sich bei der zweiten Angabe vermutlich nur um zermahlene Klauen und Schnäbel (siehe hierzu unter "hochwertiges Futter").

Einzeldeklaration (= offene Deklaration)

Jede einzelne Zutat muss auf dem Etikett explizit aufgeführt werden. Dadurch lässt sich die Qualität der eingesetzten Bestandteile und damit die Qualität des Futtermittels sehr gut einschätzen.
Aber Achtung: Auch bei der Einzeldeklaration kann getrickst werden. Werden z.B. keine Mengenangaben hinter der Zutat angegeben, kann man ein Futter mit wenig Fleischanteil optisch verbessern indem der Getreideanteil aufgesplittet wird. Anstelle einer Zutat “Getreide” mit hohem Anteil entstehen mehrere Zutaten z.B. "Mais, Maiskleber, Weizenmehl, Weizen, Reis" mit jeweils geringerem Anteil und sind damit hinter der Position "Fleisch" aufgelistet.
Wir deklarieren offen: Beispiel: Sanoro Sensitiv Lamm: Muskelfleisch vom Lamm und Schaf (30 %), Bio-Karotte (20 %), Bio-Buchweizen (15 %), Bio-Eisbergsalat (12 %), Bio-Salatgurke (9,8 %), Bio-Magerquark (5 %), Bio-Himbeere (5 %), Bio-Kokosraspel (1,0 %), Bio-Hagebuttenpulver (1,0 %), Bio-Eierschalenpulver (0,6 %), Bio-Leinöl (0,4 %) und Meersalz (0,2 %). (Bio-Anteil der landwirtschaftlichen Zutaten 69,8 %).

Gruppendeklaration (= geschlossene Deklaration)

Hier können die Zutaten gleicher Art unter einem Oberbegriff (Gruppe) zusammengefasst werden.
So werden z.B. unter dem Deklarationspunkt "Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse" alle Rohstoffe tierischen Ursprungs gebündelt. Neben dem hochwertigen Muskelfleisch können also auch Innereien, Schlachtabfälle (Euter, Sehnen, Klauen, Federn ...) oder Knochenmehl als Zutat gemeint sein. So kann es unter Umständen sein, dass das Futter sogar überwiegend aus minderwertigen Nebenerzeugnissen besteht. Die Geschmacksrichtung (z.B. Lamm mind. 4 %) wird dann in Klammern dahinter gesetzt. Das bedeutet jedoch nicht, dass nur Fleisch vom Lamm enthalten ist. Nicht selten findet sich aus Kostengründen eine Mischung verschiedener Tier- bzw. Fleischsorten im Futter. Häufig werden die Angaben mit "mind. x % frisches Fleisch" noch ergänzt. Diese beziehen sich aber nur auf die in diesem Beispiel 4 % Lamm-Anteil. Es bleibt jedoch immer noch verschleiert, um welche weiteren Fleischsorten es sich noch handelt und wie hoch der tatsächliche Fleischanteil ist.
 

ANGABEN DER ZUSATZSTOFFE


Zusatzstoffe im Hundefutter

Zusatzstoffe sind keine klassischen Zutaten und werden auch nicht allein als Lebensmittel verzehrt. Sie werden den Futtermitteln zugegeben, um dessen technologischen, chemischen, physikalischen oder auch physiologischen Eigenschaften zu verbessern oder erst zu erschaffen.

Im Vergleich zur Kennzeichnung von Lebensmitteln werden beim Futtermittel keine E-Nummern verwendet, obwohl die gleichen synthetischen Zusätze verwendet werden. In der Regel sind dies künstliche Vitamine, Aroma-  bzw. Geschmacks- oder appetitanregende Stoffe sowie Farbstoffe und Konservierungsstoffe, als auch Säureregulatoren, Emulgatoren, Stabilisatoren, Verdickungs- und Geliermittel.

Essentielle Zusatzstoffe

Es gibt Zusatzstoffe, die essentiell, also lebensnotwendig sind. Sogenannte Zusatzstoffe mit Nährstoffcharakter (z.B. Vitamine, Mineralien, Spurenelemente, Aminosäuren, Enzyme). Diese müssen mit ihrer Menge je Kilogramm aufgeführt werden, wenn sie Höchstgrenzen unterliegen. Dies gilt z.B. für Vitamin A, D und E oder Kupfer. Kupfer ist ein Spurenelement, das für die Pigmentierung des Fells und für den Knochenstoffwechsel benötigt wird. In großen Mengen wirkt es jedoch toxisch. Alle weiteren Zugaben können freiwillig mit angegeben werden, müssen aber nicht. Man sollte immer im Hinterkopf behalten, dass kein Bedarf besteht künstliche Vitamine beizugeben, wenn die Rohstoffe von guter Qualität sind.

Kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe

Kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe ohne Nährstoffcharakter sind Antioxidantien, Konservierungsstoffe und Farbstoffe. Antioxidantien dienen ebenfalls der Konservierung von Nahrungsmitteln indem sie die Oxidation und somit den Zerfall der Lebensmittel verzögern.

Zusatzstoffe als Auslöser von Allergien

Viele Tiere sind inzwischen auf Konservierungsstoffe allergisch. Man kann auf chemische Konservierungsstoffe jedoch sehr gut verzichten indem man die physikalische Konservierung nützt. Zum Beispiel durch Sauerstoffentzug (Vakuumieren, Eindosen) oder durch Wasserentzug (Gefriertrocknen, Dörren). Durch Erhitzen (Sterilisieren, Einkochen oder Ultrahocherhitzen) werden die Mikroorganismen abgetötet bzw. durch Tiefkühlen die Vermehrung gestoppt. Künstliche Zusatzstoffe müssen nur deklariert werden, wenn sie vom Hersteller beigemischt werden. Substanzen, die bereits bei der Anlieferung der Zutaten enthalten sind (z.B. Antibiotika im Fleisch) müssen nicht mit angegeben werden.

Folgende Substanzen müssen seitens des Gesetzgebers deklariert werden:

  • Aromastoffe und Appetitanreger
  • Konservierungsstoffe
  • Antioxidantien
  • Farbstoffe, Verdickungs- und Geliermittel
  • Säureregulatoren, Emulgatoren
  • Vitamine
  • Spurenelemente

 

WEITERE PFLICHTANGABEN:


Die weiteren Pflichtangaben die auf den Dosenetiketten abgedruckt sein müssen sind folgende:

  • Nettogewicht (Inhalt ohne Verpackung)
  • Mindesthaltbarkeit
  • Bezugsnummer (Kennnummer der Charge)
  • Hinweise für die sachgerechte Verwendung (Futtermengenempfehlung)
  • Name und Anschrift des Herstellers bzw. des verantwortlichen Inverkehrbringers

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